Diese Nachricht hat mich sehr gefreut!Reinifilm hat geschrieben: ↑Fr 26. Jan 2024, 19:12 „Halloween 2“ ist nicht mehr beschlagnahmt!
https://www.schnittberichte.com/news.php?ID=20923
Neuigkeiten zu Indizierungen, Zensur & Co.
Moderator: jogiwan
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Re: Neuigkeiten zu Indizierungen, Zensur & Co.
DrDjangoMD hat geschrieben:„Wohl steht das Haus gezimmert und gefügt, doch ach – es wankt der Grund auf dem wir bauten.“
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Re: Neuigkeiten zu Indizierungen, Zensur & Co.
Sehr schön, das wurde auch Zeit!Reinifilm hat geschrieben: ↑Fr 26. Jan 2024, 19:12 „Halloween 2“ ist nicht mehr beschlagnahmt!
https://www.schnittberichte.com/news.php?ID=20923
Re: Neuigkeiten zu Indizierungen, Zensur & Co.
"Tanz der Dämonen" aka "Demon Wind" nach 33 Jahren vom Index:
quelle: https://www.schnittberichte.com/news.php?ID=20936schnittberichte.com hat geschrieben: Tanz der Dämonen ist nach 33 Jahren nicht mehr indiziert
Beschlagnahmter Horrorfilm vorzeitig von der BzKJ-Liste gestrichen
Bei dem amerikanischen Splatter-Horrorfilm Tanz der Dämonen (Originaltitel: Demon Wind) ging es damals ganz fix. 1990 abgedreht, kam der Streifen noch im gleichen Jahr in die deutschen Videotheken. Madison Video hatte bei der FSK 18-VHS zwar 1,5 Minuten Zensurkürzungen (Schnittbericht) vorgenommen, aber dennoch wurde die Fassung bereits im November des Jahres von der damaligen BPjS indiziert. In unserem Archiv findet man das entsprechende Entscheidungsdokument zur Indizierung.
Nur wenige Monate später wurde diese zensierte VHS im Juni 1991 dann nach §131 StGB (Gewaltverherrlichung) beschlagnahmt. Im Jahre 2005 wurde für eine ungeschnittene DVD-Auflage aus der Schweiz ebenfalls eine Beschlagnahme ausgesprochen. Im Jahre 2015 gab es die Folgeindizierung für die Madison-VHS (Entscheidungsdokument der BPjM). Die deutsche Blu-ray-Premiere Ende 2018 von CMV Laservision im Vertrieb von NSM Records erfolgte somit ungeprüft über Österreich. Im Januar 2024 endete diese lange Phase von immerhin über 33 Jahren im Giftschrank nun überraschend.
Die auf den 29. Januar 2024 datierte Kurzinfo der BzKJ mit den Indizierungen / Listenstreichungen für Januar 2024 enthielt nämlich drei Listenstreichungs-Einträge zu Tanz der Dämonen. Die besagte VHS von Madison wurde offiziell rehabilitiert und auch die erst 2016 indizierte, deutsche Uncut-DVD von Retrofilm hat man von der Liste entlassen. 1993 hat es zudem eine englischsprachige VHS mit dem Originaltitel erwischt, offenbar vom Label "United Filmartist", welche nun mit Verweis auf "Unisted Filmartist" ebenfalls als Listenstreichung gemäß §18 Abs. 7 Satz 1 JuschG in Verbindung mit § 21 Absatz 5 Nummer 2 JuSchG genannt wurde.
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Re: Neuigkeiten zu Indizierungen, Zensur & Co.
Der allseits beliebte Skandalfilm demnächst dann ungekürzt mit FSK18-Freigabe
quelle: schnittberichte.comSchnittberichte.com hat geschrieben: Die 120 Tage von Sodom - Uncut-Fassung bekommt nach Neuprüfung eine FSK-Freigabe ab 18 Jahren
Wicked Vision ließ Skandalfilm von Pier Paolo Pasolini neu prüfen
Pier Paolo Pasolinis Die 120 Tage von Sodom gehört zweifelsfrei zu den größten Skandalfilmen der 70er-Jahre. Nicht nur in Deutschland, sondern auch im Ausland bekam der Film häufig Probleme mit den landeseigenen Zensurbehörden. In Deutschland wurden damals vereinzelnd Kinorollen beschlagnahmt und das AG Saarbrücken ließ ihn sogar wegen Gewaltverherrlichung und harter Pornografie einkassieren. Die Beschlagnahme wurde dann aber auch wieder schnell aufgehoben.
[...]
Erst im Dezember 2022 hatte der neue Rechteinhaber Wicked Vision Erfolg und konnte nach 35 Jahren eine Listenstreichung erwirken (Begründung). Und jetzt ließ das Label Die 120 Tage von Sodom dann auch endlich von der FSK neu bewerten. Erwartungsgemäß erhielt die ungeschnittene Fassung die Einstufung "keine Jugendfreigabe".
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Re: Neuigkeiten zu Indizierungen, Zensur & Co.
"Halloween II" - vom Giftschrank ins Kaufhaus:
quelle: schnittberichte.comschnittberichte.com hat geschrieben: Halloween II (1981) erhält uncut die FSK 16-Altersfreigabe
Nach Aufhebung der Beschlagnahme & Listenstreichung nun die FSK-Neuprüfung
Nach dem großen Erfolg von Halloween - Die Nacht des Grauens musste natürlich schnell eine Fortsetzung her. Im Herbst 1981 kam dann Halloween II - Das Grauen kehrt zurück in die US-Kinos und erschien ein Jahr später auch in Deutschland. Dabei fiel das Sequel etwas blutiger und härter als der Vorgänger aus und brachte dem Slasher eine FSK 18-Freigabe ein. Allerdings fehlte in der dt. FSK 18-Version eine kurze Gewaltspitze.
Mit diesem Schnitt erschien der Film dann auf VHS und wurde im Mai 1983 auf den Index gesetzt (Begründung). Etwas unverständlich folgte dann ein paar Jahre später eine Beschlagnahme wegen Gewaltverherrlichung nach §131 StGB. Und diesen Status sollte Halloween II bis Anfang des Jahres 2024 auch behalten. Denn im Januar hat NSM Records verkündet, dass man die Beschlagnahme des Slasher hat aufheben lassen. Die Listenstreichung vom Index folgte im Februar.
Und kaum wurde der Horrorfilm gestrichen, hat die FSK schon das Ergebnis der Neuprüfung verkündet. Die ungeschnittene Fassung hat jetzt eine Altersfreigabe "ab 16 Jahren".
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Re: Neuigkeiten zu Indizierungen, Zensur & Co.
Oha! Da habe ich eher eine Freigabe ab 18 erwartet. "Thanksgiving" wurde die Freigabe ab 18 gerade verweigert, was doch ein wenig verwundert.jogiwan hat geschrieben: ↑Mi 28. Feb 2024, 07:53 "Halloween II" - vom Giftschrank ins Kaufhaus:
quelle: schnittberichte.comschnittberichte.com hat geschrieben: Halloween II (1981) erhält uncut die FSK 16-Altersfreigabe
Nach Aufhebung der Beschlagnahme & Listenstreichung nun die FSK-Neuprüfung
Nach dem großen Erfolg von Halloween - Die Nacht des Grauens musste natürlich schnell eine Fortsetzung her. Im Herbst 1981 kam dann Halloween II - Das Grauen kehrt zurück in die US-Kinos und erschien ein Jahr später auch in Deutschland. Dabei fiel das Sequel etwas blutiger und härter als der Vorgänger aus und brachte dem Slasher eine FSK 18-Freigabe ein. Allerdings fehlte in der dt. FSK 18-Version eine kurze Gewaltspitze.
Mit diesem Schnitt erschien der Film dann auf VHS und wurde im Mai 1983 auf den Index gesetzt (Begründung). Etwas unverständlich folgte dann ein paar Jahre später eine Beschlagnahme wegen Gewaltverherrlichung nach §131 StGB. Und diesen Status sollte Halloween II bis Anfang des Jahres 2024 auch behalten. Denn im Januar hat NSM Records verkündet, dass man die Beschlagnahme des Slasher hat aufheben lassen. Die Listenstreichung vom Index folgte im Februar.
Und kaum wurde der Horrorfilm gestrichen, hat die FSK schon das Ergebnis der Neuprüfung verkündet. Die ungeschnittene Fassung hat jetzt eine Altersfreigabe "ab 16 Jahren".
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